Wichtige Mitteilung zur Schweißprüfung

Sehr geehrter Kopovfreund,

Leider gibt es zwei Probleme in unserer PO bzgl. der Schweißprüfung.
Problemstellung: Ein Teil der Hunde ist keine 15 Monate bei der SP-Prüfung.

1.
Für alle, die diese Prüfung als Baustein für die GP benutzen wollen ergibt sich folgendes Problem: In der PO steht klar, dass das Mindestalter für eine GP 15 Monate beträgt. Das gilt für alle Prüfungsfächer. Folgerichtig kann also ein Prüfungsergebnis eines Hundes, der zur SP noch nicht 15 Monate alt war, bei der GP nicht anerkannt werden.
Weiter hat ein Großteil dieser zu jungen Hunde keinen Lautnachweis bzw. Schussfestigkeit. Beides ist ebenfalls eine Voraussetzung zur Zulassung zur GP.
Deshalb werden Zeugnisse einer SP bei Meldung zur GP zukünftig nur noch anerkannt, wenn die Kriterien für eine Zulassung zur GP zum Zeitpunkt der SP vorlagen.


2.
Gemäß unserer PO ist eine vorhandene Schussfestigkeit/Lautnachweis keine Voraussetzung zur Zulassung zur SP.
Damit verstoßen wir gegen das Tierschutzgesetz. Gemäß diesem dürfen nur brauchbare Hunde zur Nachsuche eingesetzt werden. Das setzt aber einen Lautnachweis bzw. Schussfestigkeit voraus! Ich erinnere an den Fall in Schleswig Holstein, bei der ein Hundeführer seinen Jagdschein abgab, weil er mit einem nicht brauchbaren Hund nachgesucht hat. Aus diesem Grund haben wir im Vorstand beschlossen, dass alle Hunde diese Voraussetzung erfüllen müssen, um an der Prüfung teilzunehmen. Der entsprechende Nachweis kann durch eine AZP oder durch das JGHV-Formblatt 23b erbracht werden.

Damit wollen wir die Hundeführer als auch unsere Richter vor entsprechenden Konsequenzen schützen! Insbesondere die JGHV-Richter sind der Einhaltung des Tierschutzes verpflichtet.

Entsprechende Änderungen müssen in der PO vorgenommen werden. Bis dahin gilt die vorgenannte vom Vorstand beschlossene „Notlösung“.
Die Alternative wäre eine Aussetzung der SP bis zur Änderung der PO gewesen.

Für Nennungen, bei denen die Hunde die Anforderungen bzgl. des Alters und dem Laut-/Schussfestigkeitsnachweis die genannten Voraussetzungen erfüllen ändert sich nichts!

Für den Vorstand
Dirk Michel
Obmann für das Prüfungswesen