Zulassungsrichtlinien zum Richteranwärter (RA)
Zum Richteranwärter kann registriert werden, wer
- mindestens 3 Jahre Mitglied im Schwarzwildbrackenverein ist,
- im Besitz mindestens des vierten Jahresjagdscheines ist,
- mindestens einen Hund auf einer AZP und GP innerhalb der letzten vier Jahre erfolgreich geführt hat,
- Bezieher des Verbandsorgans „Der Jagdgebrauchshund“ ist und
- ein Seminar „Einführung in das Prüfungs-, Richter- und Jagdgebrauchshundwesen“ absolviert hat.
Interessenten wenden sich bitte an unseren Obmann für das Richterwesen.