Richterwesen

Zulassungsrichtlinien zum Richteranwärter (RA)

Zum Richteranwärter kann registriert werden, wer

  1. mindestens 3 Jahre Mitglied im Schwarzwildbrackenverein ist,
  2. im Besitz mindestens des vierten Jahresjagdscheines ist,
  3. mindestens einen Hund auf einer AZP und GP innerhalb der letzten vier Jahre erfolgreich geführt hat,
  4. Bezieher des Verbandsorgans „Der Jagdgebrauchshund“ ist und
  5. ein Seminar „Einführung in das Prüfungs-, Richter- und Jagdgebrauchshundwesen“ absolviert hat.

Interessenten wenden sich bitte an unseren Obmann für das Richterwesen.