Allgemeine Informationen über unsere Prüfungen

Bei den den Arbeits- und Leistungsprüfungen des SBV wird der Nachweis über die Leistungsstärke unserer Jagdhunderasse durch JGHV-Leistungsrichter geprüft und durch das Prüfungszeugnis dokumentiert.

Die Basis für die Prüfungen bildet die Prüfungsordnung des Schwarzwildbrackenverein (Slovensky Kopov) e.V., nach der folgende Prüfungen durchgeführt werden können:

1. Anlagenzuchtprüfung (AZP)

bis zum Kalendermonat in dem der Hund ein Alter von 27 Monaten erreicht

Fächer:

  • Spurarbeit (Lautfeststellung)
  • Verhalten am Schwarzwild
  • Wesenstest
  • Schussfestigkeit

Achtung: Die Fachkombinationen A (Spurarbeit/Schussfestigkeit) und B (Stöbern – Verhalten am Schwarzwild/Verhaltensprüfung) können gemäß § 4 (12) PO räumlich und zeitlich getrennt geprüft werden.

2. Gebrauchsprüfung (GP)

Mindestalter 15 Monate zum Nennschluss

Fächer:

  • Schweißarbeit 600m, Stehzeit 20 Stunden
  • Waldsuche (Art der Suche/Jagdverhalten bei der Waldsuche/Orientierung)
  • Gehorsam (Pirschen/Ablegen/Verhalten auf dem Stand/Leinenführigkeit)

Achtung: gemäß § 9.1 PO können Leistungen aus SP, VSwP oder VFSP übernommen werden.

3. Fährtenlautprüfung (FLP) – Sonderprüfung zur Feststellung des Fährtenlautes im Schalenwild

4. Schweißprüfung – Vereinsinterne Prüfung auf der Kunstfährte

5. Leistungszeichen „Natur“ gemäß §11

Schweiß-Natur: anlässlich einer Nachsuche nach den Bestimmungen der VswPO

Schwarzwild-Natur: anlässlich einer Nachsuche oder im Rahmen der praktischen Jagdausübung

Abnahme und Bestätigung durch einen Verbandsrichter JGHV und einen sachverständigen Zeugen im praktischen Jagdbetrieb.

Nennungen

Allgemeines Reglement

Gemäß § 1 bis 4 der PO bzw. bei Verbandsprüfungen des JGHV (VSwP, VFSP oder VStP) den Zulassungkriterien der jeweils gültigen PO.

Die Nennungen sind in schriftlicher Briefform an den zuständigen Koordinator wie nachstehend durchzuführen.

Mit Abgabe der Nennung erkennt der Hundeführer die Bestimmungen der Ordnungen des SBV vollumfänglich an.

Einheitlicher Nennschluss ist für die Frühjahrsprüfungen der 30. Januar, für die Herbstprüfungen der 15. Juli eines jeden Jahres.

Alle Nennungen sind per E-Mail oder in Papierform zu richten an:

Nach Nennschluss werden die Nennungsunterlagen vom Koordinator an die entsprechenden Prüfungsleiter der einzelnen Prüfungen versendet. Die Prüfungsleiter versenden dann zeitnah die Bestätigung in Form einer Einladung mit den erforderlichen Detailinformationen an die Hundeführer. Von diesbezüglichen Zwischenfragen ist bitte abzusehen.

Für die Anmeldung eines Hundes zu einer Prüfung ist das Nennformular des SBV zu verwenden. Der vollständig ausgefüllten Nennung sind beizufügen:

  1. Eine Kopie der Ahnentafel des zu prüfenden Hundes,
  2. den Nachweis über die Einzahlung des Nenngeldes,
  3. bei der Nennung zur GP der Nachweis über lautes Jagen und die Schussfestigkeit,
  4. bei Nennung zur Fährtenlautprüfung, das Prüfungszeugnis der AZP sowie etwaig bereits vorhandene Ergebnisse von Ausstellungs- bzw. HD-Auswertung.

Mitglieder des SBV zahlen für die erste AZP-Teilnahme des jeweils geführten, im SBV-Zuchtbuch registrierten Hundes kein Nenngeld! Unvollständige Nennungen können unter Angabe des Grundes zurückgewiesen werden.

Nenngelder für alle Prüfungen des SBV sind generell auf das Konto

Kontoinhaber:Schwarzwildbrackenverein e.V.
Verwendungszweck:AZP, Ort, Datum, Name des Hundes
IBAN:DE22 840 550 50 00 120 200 60
BIC:HELADEF1WAK
Bank:Wartburg-Sparkasse

einzuzahlen. Eine Nennung ist nur mit fristgerechtem Eingang der Nenngelder gültig. Die Höhe der Nenngelder ist der Finanzordnung zu entnehmen. Diese werden in den Prüfungssauschreibungen nicht noch einmal detailliert aufgeführt. Die so benannte Nenngeldhöhe und das zur Einzahlung zu verwendende Konto sind Bestandteil der Ausschreibungen.

Sofern in der Ausschreibung angegeben, können Hunde bei einer AZP parallel zu einer Brauchbarkeitsprüfung der Länder geführt werden. Entsprechende Kontaktmöglichkeiten sind in einem solchen Fall in der Ausschreibung benannt.

Es können nur Hunde geprüft werden, die im SBV-Zuchtbuch registriert sind, d.h. dass alle Hunde mit einer Export – Pedigree vor der Prüfungsnennung in das SBV-Zuchtbuch übernommen sein müssen. Hierzu bitte die Original Export – Pedigree an die Zuchtbuchstelle übersenden.

Die Hundeführer müssen zum Prüfungsbeginn die nachstehenden Unterlagen vorlegen:

  • Original Ahnentafel
  • Impfpass des Hundes
  • Gültiger Jagdschein

Nach Abschluss der Prüfung wird das Prüfungsergebnis in einem Zeugnis dokumentiert und dem Hundeführer ausgehändigt.