Allgemeine Informationen über unsere Zucht

„Klasse vor Masse“ ist der Leitspruch für unsere Zucht

Zuchtvoraussetzungen

  1. Das Mindestalter der zur Zucht zuzulassenden Hunde beträgt 18 Monate
  2. Eine Anlagenkennziffer von mindestens 118 Punkten
  3. Eine HD-Auswertung der Klasse A bis C1. Hunde die in der Klasse C1 eingestuft werden, dürfen nur mit Hunden der Einstufungsklasse A verpaart werden.
  4. Formwertnote „SG“ oder „V“
  5. Eine zuchtzulassende Formwertnote im Einklang mit dem Rassestandard darf nur von einer Person erteilt oder verweigert werden, die in der VDH-Richterliste eingetragen und für die Rasse Schwarzwildbracke zugelassen ist.
  6. Ein kardiologisches Gutachten von einem Mitglied des Collegium Cardiologicum e.V.
  7. Eine abschließende Beurteilung der Zuchtkommission
  8. Die Zuchtkommission ist bei bestehendem Zweifel berechtigt, Kontrollmessungen bezüglich der im Standard hinterlegten Größe durchzuführen. Es werden vier Kontrollmessungen von verschiedenen Personen durchgeführt. Der Mittelwert wird angenommen.

Mitteilungen der Zuchtbuchstelle

Hinweis an alle, die ihre Schwarzwildbracke auf HD geröntgt haben!
Nach der Auswertung des HD-Gutachters werden durch die Zuchtbuchstelle die HD-Befunde in die Originalahnentafel eingetragen, im Zuchtbuch gewahrt und an den Eigentümer zurückgereicht. Liegt die Originalahnentafel der Zuchtbuchstelle nicht vor, wird kein HD-Befund versandt.
Bitte prüfen Sie nach, ob die Ahnentafel Ihres Hundes noch zur Zuchtbuchstelle geschickt werden muss!

SBV-Infoblatt: Zucht (Auszüge aus der SBV-Zuchtordnung)

Zwingername
Der Zwingername ist der Zuname des Hundes. Er wird über den Rassehunde-Zuchtverein bei dem VDH/ FCI beantragt und dort geschützt. Jeder Zwingername muss sich deutlich von bereits vergebe­nen unterscheiden (4 Vorschläge mit Reihenfolge einreichen). Der internationale Zwinger­namens­chutz ist vom Züchter formlos über den SBV Hauptzuchtwart (HZW) zu beantragen.

HD-Untersuchung
Der Hund ist zum Zeitpunkt der HD Röntgenaufnahme mindestens 15 Monate alt. Der vom Züchter/Halter in Anspruch genommene Röntgen-Tierarzt darf seine Angaben zur HD-Aufnahme nur in den beim SBV erhältlichen Bewertungsbogen eintragen. Das Datum der Aufnahme ist in den Bewertungsbogen und in der Ahnentafel einzutragen, und mit der Unterschrift des Röntgenarztes wird bestätigt, dass alle geforderten Auflagen eingehalten wurden. Die Aufnahmen sind nach Möglichkeit digital anzufertigen. Die Vereinigung der HD- Gutachter GRSK (Gesellschaft zur radiologischen Diagnostik genetisch bedingter Skeletterkrankungen) hat mit der Firma VetZ GmbH ein Online-Portal eingerichtet, über das die Aufnahmen direkt übertragen werden sollten. Aufnahmen auf CD werden nicht akzeptiert.
Die Röntgenaufnahmen sind nur von einem SBV- HD-Gutachter auszuwerten.
Originalahnentafel, der komplette Bewertungsbogen und analoge Röntgenaufnahmen (wenn digital nicht möglich) werden an die Zuchtbuchstelle gesandt; sie werden von dort an den HD-Gutachter weitergeleitet. Nach der Auswertung werden durch die Zuchtbuchstelle die HD-Befunde in die Originalahnentafel eingetragen, im Zuchtbuch gewahrt und an den Eigentümer zurückgereicht.

Zuchtzulassung: Voraussetzungen
Das Mindestalter der zur Zucht zuzulassenden Hunde beträgt 18 Monate. Anlagenkennziffer von mindestens 118 Punkten. Eine HD-Auswertung der Klassen A bis C1. Für die HD Auswertung ist ein zeitlicher Vorlauf von mindestens 6 Wochen einzuplanen. Formwertnote „SG“ oder „V“, bei einer SBV oder vergleichbaren VDH Ausstellung wurde erreicht. Eine Verhaltensbeurteilung aus Leistungs- und Formbewertung liegt vor. Die Zuchtzulassung ist formlos über den HZW schriftlich mit allen erforderlichen Unterlagen zu bean­tragen (siehe MB). Abschließende Chipkontrolle und Beurteilung des Hundes durch die Zucht­kommission. Die Zucht­kommission ist verpflichtet, Kontrollmessungen bezüglich der im Standard hinterlegten Größe durchzuführen.

Wurfplanung
Züchter, die im Folgejahr einen Wurf ziehen möchten, haben dies bis Jahresende dem HZW auf dem Vordruck, welcher im MB abgebildet ist, schriftlich mitzuteilen. Die Zulässigkeit einer gewünschten Verpaarung trifft die Zuchtkommission in einer Arbeitssitzung. Hunde, die im laufenden Jahr zur Zucht zugelassen wurden, können in die Planung aufgenommen werden, wenn dies innerhalb von 4 Wochen nach Zuchtzulassung schriftlich beim HZW beantragt wurde.

Würfe
Rechtzeitig bei anstehender Hitze ist ein Deckschein über den HZW zu beantragen, er gilt nur für ein Jahr. Auf der Rückseite der Deckbescheinigung ist eine Vereinbarung zu unterzeichnen, dass sich der Züchter den Regeln des SBV unterwirft. Die Deckentschädigung/ Rüde beträgt 85,00€ je aufge­zogenem Welpen. Nach vollzogenem Deckakt ist diese unterschrieben binnen 3 Tagen vom Rüden­besitzer an die Zuchtbuchstelle zurückzusenden. Der Deckakt wird dann auf der Homepage des SBV mit den erforderlichen Kontaktdaten eingestellt.
Das Leerbleiben der Hündin muss innerhalb von 2 Wochen vor dem errechneten Wurftermin der Zuchtbuchstelle und dem Deckrüdenbesitzer formlos mitgeteilt werden. 3 Tage nach dem Wurftermin ist die Wurfmeldung vollständig ausgefüllt mit korrekter Angabe über alle Welpen an die Zuchtbuch­stelle zu senden.
Unaufgefordert erhalten die Züchter von der Zuchtbuchstelle das Wurfabnahmeprotokoll und die Anlageblätter zum Wurfabnahmeprotokoll für jeden einzelnen Welpen, sobald diese die 7. Lebenswoche erreicht haben. Chippen und Impfen erst nach Vollendung der 7. Lebenswoche.
Wurfabnahme durch einen SBV Zuchtwart oder ggf. einen vom VDH aktuell gelisteten Zuchtwart (Angabe vollständiger Name, Adresse und Verein – nur Unterschrift ist nicht ausreichend). Kostenerstattung an den Zuchtwart direkt durch den Züchter, pauschal 20€ + Fahrtkosten 0,30ct/km.

Schulung
Züchter sind verpflichtet, regelmäßig an den SBV-Züchterschulungen teilzunehmen (§ 3.4 ZO).