Fährtenlautprüfung (FLP)

Bitte beachten Sie unbedingt die auf der Seite Allgemeine Prüfungsinformationen genannten allgemeinen Regeln, welche für alle Prüfungen gelten! In Bezug auf das Nenngeld gilt generell § 3 Abs. 3 der Prüfungsordnung!

Vorraussetzungen zur Teilnahme an der Fährtenlautprüfung:

  • Die genannten Hunde müssen eine Wiederholungs-AZP absolviert haben, oder älter als 27 Monate sein. Bei den AZP’en müssen mit Ausnahme des Lautes sehr gute Ergebnisse erzielt worden sein.
  • Formwert mindestens sg.
  • HD und Kardiologie mit guten Befunden.

Übersteigt die zur FLP gemeldete Zahl an Hunden die Zahl an Prüfungsplätzen, so entscheiden der Prüfungsobmann der Regionalgruppe und der Hauptzuchtwart, welche Hunde an der Prüfung teilnehmen können.

Nennungen bis zum 15. Juli an Dirk Michel.

Nenngeld:

  • Mitglieder 50,00€
  • Nicht-Mitglieder 200,00€

Das Nenngeld wird erst mit der Einladung des Hundes fällig.

Fährtenlautprüfungen 2024
RG Mitte

24.08.202434286 Spangenberg
max. Teilnehmer:2 Hunde
gemeldete Hunde:Ypsi von der Schweinegrube
Prüfungsleiter:R. Strieder
Kontakt:0157-50260822
strieder@schwarzwildbracke.de