Bitte beachten Sie unbedingt die auf der Seite Allgemeine Prüfungsinformationen genannten allgemeinen Regeln, welche für alle Prüfungen gelten! In Bezug auf das Nenngeld gilt generell § 3 Abs. 3 der Prüfungsordnung!
Kunstfährte: Gemäß § 8.1 als künstliche Schweißfährte oder Fährtenschuhfährte (Rot oder Schwarzwild).
Nennungen bis 4 Wochen vor Prüfungstermin an Dirk Michel. Formular Nennung
Nenngeld:
Mitglieder*: 100,00€ *laut Beschluß der Mitgliederversammlung vom 31.8.2024